Grundkurs - Kanufahren mit Schülern/Jugendlichen
- Einführung in den Kanusport mit Kajak und Kanadier -
Kurs: 2021-KA-GK I
PL-AZ.: noch nicht beantragt
Der Grundkurs mit einem Umfang von ca. 50 Unterrichtseinheiten will die Grundlagen für sichere und erlebnisreiche Kanuaktivitäten mit Schutzbefohlenen legen. Die Inhalte orientieren sich ganz stark an den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes sowie den Anforderungen an Lehrer*innen in Rheinland-Pfalz (geforderte Qualifikation nach dem sog. "Wandererlass").
Auf Wunsch kann nach erfolgreichem Abschluss der Europäische Paddel-Pass erworben werden.
Die Teilnehmer*innen müssen über Schwimmfähigkeit verfügen, gesund und sportlich fit sein.
Der Besitz eines Rettungsschwimmerscheins ist nicht notwendig, wird aber empfohlen, ebenso wie Kenntnisse in Erster Hilfe.
Das benötigte Material wird gestellt - Kälteschutzkleidung kann bei Bedarf gegen eine kleine Gebühr ausgeliehen werden.
Die Fortbildung findet in Rheinland-Pfalz statt.
Bitte beachten: Theorie und Praxis gehören zusammen und können nicht separat belegt werden.
Kursübersicht:
Termin | Theorietag: noch offen Praxistage: noch offen |
Ort | Theorietag: (Speyer - Pädagogisches Landesinstitut) Praxistage: (Odernheim am Glan, RLP) |
Leitung | Bernd Dörr und Team |
Teilnehmer | Lehrkräfte, die die im „Wandererlass“ geforderte Qualifikation im Bereich Kanusport erwerben wollen sowie Pägagog*innen, die Kanusport mit Jugendlichen betreiben wollen. |
Ansprechpartner | Bernd Dörr |
Anmeldung | Für Lehrer*innen erfolgt die Anmeldung über das Portal "Fortbildung online".
Sonstige Interessierte bitte über das Anmeldeformular auf dieser Internetseite anmelden. |
Anmeldeschluss | noch offen |
Teilnahmegebühr | ca. € 290 - beinhaltet Nutzung Kanumaterial, Lehrmaterialien, Unterkunft und Verpflegung |
Sonstiges | - Preisnachlass für DVA-Mitglieder - Kälteschutzbekleidung kann gegen Gebühr geliehen werden. |
Auslastung | ![]() |
Achtung: Bei allen Kursen die wir als "Sonstiger Träger" in Kooperation mit dem Pädagogischen Landesinstitut und der ADD Rheinland-Pfalz durchführen, können keine Reisekosten bei PL oder ADD geltend gemacht werden. Anträge auf Reisekosten-Erstattung werden deshalb nicht ausgeteilt und dürfen auch nicht anderweitig bezogen und gestellt werden.